Interessant: Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen müssen in der Regel vom Unternehmen erstattet werden, wenn der Bewerber ausdrücklich hierzu eingeladen wurde. Erstattungswürdig sind Bahnfahrten mit zweiter Klasse - bei Autofahrten gilt eine Pauschale von 30 Cent pro Kilometer. Auch Flüge können erstattet werden, wenn die Entfernung so weit ist, dass eine Anreise auf terrestrem Weg als unzumutbar weit gelten kann. Einzige Voraussetzung: Es sollte natürlich schon vorher mit dem Personalverantwortlichen abgesprochen werden. Na dann...
PS: Ob allerdings ein Rechtsanspruch darauf besteht, auf den man ggf. hinweisen kann, müsste ich noch recherchieren. Aber nicht mehr heute. ;o