Ausgewählter Beitrag
Amtliche Kauderwelsch-Linguistik
Falls Sie die Intention haben, per privatem motorisierten Beförderungsmittel von Ihrem angestammten Wohnsitz an einen Ort Ihrer Wahl zu gelangen, sollten Sie beachten, dass das Befahren des Straßenbegleitgrüns* strengstens untersagt ist. Bei Zuwiderhandlung, auch im Falle einer Höchstgeschwindigkeitsbeschränkungsüberschreitung oder wenn Sie durch den Verzicht auf die Verwendung des zur technischen Standardausrüstung nach DIN-Norm gehörenden Fahrtrichtungsanzeigers* andere Straßenverkehrsteilnehmer auf der Fahrbahn erheblich gefährden, ist der eventuell in diesem Bezirk augenblicklich kontrollierende Kontaktbereichsbeamte* ausdrücklich befugt, den Verstoß gegen die jeweilige Verkehrsordnungsbestimmung mit einer der Zuwiderhandlung entsprechenden monetär zu begleichenden Strafe und / oder einem Eintrag in das Straßenverkehrssünderegister zu ahnden. Dies gilt gleichermaßen, wenn Sie ein Wechsellichtzeichen*, welches im Augenblick des Überfahrens eindeutig eine signalfarbige Optik aufwies, missachten und ein Kontaktbereichsbeamter Kenntnis davon erlangt hat. In einem solchen Kasus ist jegliche Überlegung, ob es nicht doch besser gewesen wäre, wenn Sie sich trotz der kurzen Strecke per Luftverlastung* nach ... hätten fortbewegen lassen, hinfällig, denn der Kontaktbereichsbeamte wird dafür wenig Verständnis aufbringen können.
Es stellt sich die - im Ãœbrigen berechtigte - Frage, ob es
für Sie nicht lohnenswerter und dabei letztendlich genauso effektiv wäre, sich
gleich der dank auf Beschluss des Kommunalverwaltungsstraßenbauleitungsamtes
kürzlich erfolgter Baurenovierung gut ausgebauten fußläufigen Zuwegung* zu
bedienen. Da statistisch gesehen diese fußläufigen Zuwegungen nach heutigem
Stand von lediglich 20%** aller Straßenverkehrsteilnehmer regelmäßig genutzt
wird, profitieren Sie bei der Wahl dieses Straßenverkehrsnetzelementes
zusätzlich von der vollständigen Verkehrsstockungsfreiheit.
Sind Sie dann - möglicherweise mit verhältnismäßigen Ermüdungserscheinungen - an Ihrem Ziel angelangt und haben erfolgreich die Personenvereinzelungsanlage* des Warenveräußerungsgebäudes oder der Freizeitwassersportanlage Ihrer Wahl durchschritten: Herzlichen Glückwunsch! Sie haben das Eignungsfeststellungsverfahren zum angehenden Verwaltungsbeamtengermanistikschreiber mit Bravour bestanden.
Karin 01.05.2007, 18.35
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