Ausgewählter Beitrag

Anti-Terror-Gesetz zum Zweiten

Okay, eines vorweg: Im Gegensatz zum amerikanischen Anti-Terror-Gesetz ist das deutsche sehr human und im Vergleich ziemlich vernünftig aufgebaut. Die Einschränkungen sind allgemein sicher noch lange nicht so grundlegend wie beim USA PATRIOT Act (eine Abkürzung, die mit Patriotismus überhaupt nichts zu tun hat; ausgeschrieben heißt es: "Uniting and strenghtening America by providing appropriate tools required to intercept and obstruct terrorism Act"); außerdem behält die deutsche Version in bestimmten wesentlichen Punkten eindeutig wichtige Rechte und Freiheiten aus dem Grundgesetz bei.

Aber in dem folgenden Paragraphen gibt es doch zumindest einen Punkt in der Formulierung, der mir doch gewissermaßen diskutabel erscheint:

"(1) Vereine, deren Mitglieder oder Leiter sämtlich oder überwiegend Ausländer sind (Ausländervereine), können über die Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes genannten Gründe hinaus unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 verboten werden. Vereine, deren Mitglieder oder Leiter sämtlich oder überwiegend ausländische Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union sind, gelten nicht als Ausländervereine. §3 Abs. 1 Satz 2 und §12 Abs. 1 und 2 sind mit der Maßgabe anzuwenden, dass dass die Beschlagnahme und Einziehung von Forderungen und Sachen Dritter auch im Falle des Absatzes 2 zulässig sind.
(2) Ausländervereine können verboten werden, soweit ihr Zweck oder ihre Tätigkeit
1. die politische Willensbildung in der Bundesrepublik Deutschland oder das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern oder von verschiedenen Ausländergruppen im Bundesgebiet, die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet,
2. den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland zuwiderläuft,
3. Bestrebungen außerhalb des Bundesgebiets fördert, deren Ziele oder Mittel mit den Grundwerten einer die Würde des Menschen achtenden staatlichen Ordnung unvereinbar sind,
4. Gewaltanwendung als Mittel zur Durchsetzung politischer, religiöser und sonstiger Belange unterstützt, befürwortet oder hervorrufen soll,
5. Vereinigungen innerhalb und außerhalb des Bundesgebiets unterstützt, die Anschläge gegen Personen oder Sachen veranlassen, befürworten oder androhen."

Findet Ihr nicht auch, dass sich der eine dick unterlegte Abschnitt ein wenig ZU weitläufig auslegen lässt? Oder ist das nur mein persönlicher Eindruck?

Karin 05.01.2007, 07.14

Kommentare hinzufügen

Die Kommentare werden redaktionell verwaltet und erscheinen erst nach Freischalten durch den Bloginhaber.



Kein Kommentar zu diesem Beitrag vorhanden

2024
<<< November >>>
Mo Di Mi Do Fr Sa So
    010203
04050607080910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Für Fairness!
Gegen Intoleranz!






Ich fotografiere mit:



Sony Alpha 57
(seit 2012)



Fotoaktionen



Teilnehmerliste


Meine Empfehlung
für Online-Autoren:


PageWizz
Letzte Kommentare:
Martina:
Das Stress vermeiden ist denke ich ein ganz w
...mehr
Martina:
Da bin ich dabei, eigentlich hab ich mit Yoga
...mehr
HsH:
Ich bin froh, dass mein Baum die Klappe hält
...mehr
Ingrid:
:Häh?: ... Ich dachte es heißt Adventkalend
...mehr
Anne:
Hallo Karin!Ich bin eisern, ich gebe nicht au
...mehr
Seit dem 03. Januar 2012:


Beruflich biete ich:

Texte, Lektorat und Ãœbersetzungen

Nebenschauplätze:

Frau und Technik

NEW: Utopia - International Version

NOUVEAU: Utopie francophone

Lebensharmonie

Mein Jakobsweg - Reiseblog 

Notizen und Gedanken



Glück ist ein Duft,
den niemand verströmen kann,
ohne selbst eine Brise abzubekommen.
Ralph Waldo Emerson (1803-1883)







Ein Träumer ist jemand,
der seinen Weg im Mondlicht findet,
und die Morgendämmerung
vor dem Rest der Welt sieht.

Oscar Wilde (1854-1900)


Der Weg zum Ziel beginnt an dem Tag,
an dem Du die 100%ige Verantwortung
für Dein Tun übernimmst.

Dante Alighieri (1265-1321)


Mein Wunschzettel
[klick]






Blogger United


Interne Welten
RSS 2.0 RDF 1.0 Atom 0.3