Einen jungen französischen Anwalt brachte seine verzweifelte Liebe zu einer Kollegin beinahe für 9 Monate in den Knast - und dass nur, weil er ihr insgesamt 800 Liebesbriefe geschrieben hatte, also ohne sie zu belästigen oder dergleichen. Jemand wird bestraft, weil er LIEBT und sich auch noch so große Mühe gibt, es auch zu zeigen! Also, wenn ich das schon lese...
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Kommentare zu diesem Beitrag
4.
von Manou
Natürlich ist sowas Belästigung/Nötigung! Wenn die Frau ihm klar macht, dass sie nichts von ihm möchte und er aufhören soll, weiter diese Briefe zu schreiben und er ignoriert ihre Wünsche und bombadiert sie weiterhin mit diesen Briefen, dann kann man sehr wohl von Belästigung bzw. Nötigung sprechen!
Ich gehe mal davon aus, dass du dann deine Meinung darüber ändern wirst, wenn du sowas mal selber erlebst!!!
vom 27.12.2006, 18.28
Antwort von Karin:
Richtig, ich habe so etwas noch nicht erlebt. Möchte ich auch nicht. Wie meine Meinung dann aussehen würde, hängt tatsächlich von den Umständen ab - also, für mich gehört zur einer "Nötigung" schon viel mehr dazu, als mit Liebesbriefen bombardiert zu werden. Wozu wurde diese Frau denn genötigt? Eine Nötigung impliziert doch nach meiner Definition auch immer, dass man zu etwas (einer Tat!) gezwungen wird, was man nicht will. Ich denke, so etwas liegt hier nicht vor. Dass sie sich belästigt gefühlt hat, mag ja sein (Belästigung und Nötigung ist also nicht zu verwechseln - letzteres ist für mich das schlimmere). Aber doch sicherlich nicht in einem Ausmaß, dass das eine Anklage berechtigen würde. Ich bleibe dabei: Man hätte zuerst versuchen sollen, das friedlich unter sich zu bereinigen. Nachtrag: Hinzufügen möchte ich, dass wenn tatsächlich eine sexuelle Nötigung in irgendeiner Form vorgelegen hätte, hätte natürlich dagegen gerichtlich vorgegangen werden müssen. Aber es war eben hier nachweislich nicht der Fall.
3.
von Fleur
Also Karin, auch ich kann deine Meinung nicht teilen! Du spinnst, wenn du denkst, dass sowas keine Belästigung sei, wenn dieser Anwalt 800 Liebesbriefe an seine Kollegin schreibt und sie ist nicht an ihn interessiert und möchte, dass er sowas unterlässt. Und so was siehst du nicht als Belästigung??? Wie würdest du dich denn fühlen, wenn dir eine Person, von der du nichts wissen möchtest, 800 Briefe schreibt? Denk mal darüber nach...
vom 27.12.2006, 14.35
Antwort von Karin:
Glaubst Du, ich hätte den Beitrag gesetzt, wenn ich NICHT darüber nachgedacht hätte? Ich stehe zu meiner Meinung - und sei diese noch so in der Minderheit, ich lasse mich doch nicht zu einer fremden Ansicht "bekehren".Â
2.
von
Karin, das ist das Mindeste, dass dieser Anwalt neun Monate auf Bewährung bekommen hat. Ich glaube, du spinnst, wenn du sowas nicht als Belästigung siehst oder wie würdest du dich fühlen, wenn dir jemand 800 Liebesbriefe schreibt und du bist nicht an dieser Person interessiert und er soll sowas bitte unterlassen???
vom 27.12.2006, 14.30
Antwort von Karin:
Die Antwort auf diese Frage ist in meiner vorigen Antwort zu lesen. Unabhängig davon wäre es nett, das nächste Mal bitte zumindest mit Namen zu kommentieren.
Also ich finde sowas absolut "krank"... sowas kann keine Liebe sein. Das ist Nötigung. Außerdem musste er nicht ins Gefängnis, sondern hat Bewährung bekommen... Sorry, aber bei dieser Sache kann ich deine Meinung nicht teilen...
lg pauline
vom 27.12.2006, 12.04
Antwort von Karin:
Klar gibt es da verschiedene Meinungen. Und dass es besser für alle Beteiligten (also auch und vor Allem für den unglücklich Liebenden) wäre, wenn er akzeptieren würde, dass seine Liebe nicht erwidert wird und sich daran in dem Fall wohl nie etwas ändern wird. Aber als Nichtbetroffener ist das natürlich immer leicht gesagt... Außerdem hat er der Frau doch nichts getan!!!! Ich weiß nicht, was daran Nötigung sein soll, Liebesbriefe zu schreiben. Sie hätte doch einfach die Briefe vernichten können und es einfach ignorieren, statt so einen Terz darum zu machen. Dann hätte er vielleicht auch (wenn auch mit genauso schwerem Herzen, klar, ein Verlust ist es immer) verstanden. Anwälte halt... Für alles gleich vor Gericht gehen, aus einer Fliege einen Elefanten (und damit alles noch schlimmer) machen, aber unfähig sein, Angelegenheiten friedlich zu klären... Mal ganz davon abgesehen: Wenn ich so viele Liebesbriefe bekommen würde, würde ich mich zunächst einmal geehrt fühlen - auch wenn mich der Mann gar nicht interessieren würde. In dem Fall würde ich ihm das aber ganz klar sagen - wenn das nichts hilft, würde ich anfangen, ihn zu ignorieren (jedoch ohne noch Öl ind Feuer zu gießen oder ihn zusätzlich zu verletzen). Einen Prozess würde ich nur gegen jemanden einleiten, der mich einschlägig belästigen würde, wäre also in jedem Fall nur der allerletzte Schritt.
Natürlich ist sowas Belästigung/Nötigung! Wenn die Frau ihm klar macht, dass sie nichts von ihm möchte und er aufhören soll, weiter diese Briefe zu schreiben und er ignoriert ihre Wünsche und bombadiert sie weiterhin mit diesen Briefen, dann kann man sehr wohl von Belästigung bzw. Nötigung sprechen!
Ich gehe mal davon aus, dass du dann deine Meinung darüber ändern wirst, wenn du sowas mal selber erlebst!!!
vom 27.12.2006, 18.28
Richtig, ich habe so etwas noch nicht erlebt. Möchte ich auch nicht. Wie meine Meinung dann aussehen würde, hängt tatsächlich von den Umständen ab - also, für mich gehört zur einer "Nötigung" schon viel mehr dazu, als mit Liebesbriefen bombardiert zu werden. Wozu wurde diese Frau denn genötigt? Eine Nötigung impliziert doch nach meiner Definition auch immer, dass man zu etwas (einer Tat!) gezwungen wird, was man nicht will. Ich denke, so etwas liegt hier nicht vor.
Dass sie sich belästigt gefühlt hat, mag ja sein (Belästigung und Nötigung ist also nicht zu verwechseln - letzteres ist für mich das schlimmere). Aber doch sicherlich nicht in einem Ausmaß, dass das eine Anklage berechtigen würde. Ich bleibe dabei: Man hätte zuerst versuchen sollen, das friedlich unter sich zu bereinigen.
Nachtrag: Hinzufügen möchte ich, dass wenn tatsächlich eine sexuelle Nötigung in irgendeiner Form vorgelegen hätte, hätte natürlich dagegen gerichtlich vorgegangen werden müssen. Aber es war eben hier nachweislich nicht der Fall.