... jedoch sehr stark zum "Um Himmels willen - nein!" hin tendierend, betrachte ich Zypries' Vorstoß, die
Kronzeugenregelung im Falle von Ermittlungen um terroristische oder organisiert-kriminelle Straftaten
wieder einzuführen.
Es leuchtet mir ein, dass es in der Tat schwer ist, in diesen Kreisen zu ermitteln.
Aber deshalb den Straftätern Strafmilderung versprechen, damit sie aussagen???
Damit kommt man ihnen doch praktisch noch entgegen und tut ihnen einen Gefallen!!!
Und mit Gerechtigkeit hat das meiner Ansicht nach überhaupt nichts zu
tun - denn während der Haupttäter, der womöglich dieselbe Schandtat
vollbracht hat wie der Kronzeuge, das volle Strafmaß bekommt, ist der
Kronzeuge im Vergleich fein raus.
(Ob er wohl deshalb KRONzeuge genannt wird? Jedenfalls finde ich kaum einen Namen so UNpassend wie diesen - der Ausdruck wirkt so, als würde man ihn damit noch ehren. ;-))
Auch in fachlichen Juristenkreisen ist man oft eher kritisch dazu
eingestellt: So heißt es in dem Lösungshinweis zu diesem hypothetischen
Fallbeispiel aus einer Uniklausur:
"Die empirischen Erfahrungen mit § 31 BtMG sprechen jedoch gegen eine
Wirksamkeit dieser Regelung. Ihre Anwendung führt regelmäßig bloß zu
einer Strafmilderung, nur in 3,7 % der Fälle führt § 31 BtMG allein zur
Aufklärung. Der Prozentsatz der Falle, bei denen die Anwendung der
Kronzeugenregelung neben anderen Beweismitteln zur Aufklärung führt,
ist noch geringer. Die ausländischen Erfahrungen (als Beispiele wurden zuvor die USA, Irland und Italien genannt, Anm. der Zitierenden)
sind wegen der
Verschiedenheit der Rechtssysteme nur von beschrankter Aussagekraft.
Die Rechtsstaatlichkeit des Strafrechts wird eingeschränkt. So wird
etwa das Legalitätsprinzip - das jedenfalls bei schweren Straftaten
(noch) Geltung beansprucht - weiter aufgeweicht, der Staat schließt
einen Pakt mit den Verbrecher, die Gleichmäßigkeit der Strafverfolgung
wird dem Interesse an der Effizienz des Strafverfahrens geopfert. Hinzu
kommt, daß der Beweiswert "erkaufter" Aussagen meist dubios ist. Auch
ist es unvertretbar, einen Beschuldigten weiteren
Strafverfolgungsmaßnahmen zu unterwerfen, der von seinem
Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht, während sein Mitbeschuldigter
durch belastende Angaben Strafverfolgungsfreiheit erlangen kann."
QuelleOkay, das mit der Strafverfolgeungsfreiheit soll ja zumindest nach der neuen Regelung eingeschränkt werden; ebenso werden in diesem Rahmen getätigte Falschaussagen (sofern sie als solche enttarnt werden!!) schärfer bestraft werden. Aber trotzdem.
Theorie und Praxis... wieder einmal nicht zusammengebracht.
vom 17.05.2007, 15.50
Aber seit wann interessiert das die Politik?