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Mit gemischten Gefühlen

... jedoch sehr stark zum "Um Himmels willen - nein!" hin tendierend, betrachte ich Zypries' Vorstoß, die Kronzeugenregelung im Falle von Ermittlungen um terroristische oder organisiert-kriminelle Straftaten wieder einzuführen.

Es leuchtet mir ein, dass es in der Tat schwer ist, in diesen Kreisen zu ermitteln.
Aber deshalb den Straftätern Strafmilderung versprechen, damit sie aussagen???
Damit kommt man ihnen doch praktisch noch entgegen und tut ihnen einen Gefallen!!!
Und mit Gerechtigkeit hat das meiner Ansicht nach überhaupt nichts zu tun - denn während der Haupttäter, der womöglich dieselbe Schandtat vollbracht hat wie der Kronzeuge, das volle Strafmaß bekommt, ist der Kronzeuge im Vergleich fein raus.
(Ob er wohl deshalb KRONzeuge genannt wird? Jedenfalls finde ich kaum einen Namen so UNpassend wie diesen - der Ausdruck wirkt so, als würde man ihn damit noch ehren. ;-))

Auch in fachlichen Juristenkreisen ist man oft eher kritisch dazu eingestellt: So heißt es in dem Lösungshinweis zu diesem hypothetischen Fallbeispiel aus einer Uniklausur:

"Die empirischen Erfahrungen mit § 31 BtMG sprechen jedoch gegen eine Wirksamkeit dieser Regelung. Ihre Anwendung führt regelmäßig bloß zu einer Strafmilderung, nur in 3,7 % der Fälle führt § 31 BtMG allein zur Aufklärung. Der Prozentsatz der Falle, bei denen die Anwendung der Kronzeugenregelung neben anderen Beweismitteln zur Aufklärung führt, ist noch geringer. Die ausländischen Erfahrungen (als Beispiele wurden zuvor die USA, Irland und Italien genannt, Anm. der Zitierenden) sind wegen der Verschiedenheit der Rechtssysteme nur von beschrankter Aussagekraft. Die Rechtsstaatlichkeit des Strafrechts wird eingeschränkt. So wird etwa das Legalitätsprinzip - das jedenfalls bei schweren Straftaten (noch) Geltung beansprucht - weiter aufgeweicht, der Staat schließt einen Pakt mit den Verbrecher, die Gleichmäßigkeit der Strafverfolgung wird dem Interesse an der Effizienz des Strafverfahrens geopfert. Hinzu kommt, daß der Beweiswert "erkaufter" Aussagen meist dubios ist. Auch ist es unvertretbar, einen Beschuldigten weiteren Strafverfolgungsmaßnahmen zu unterwerfen, der von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht, während sein Mitbeschuldigter durch belastende Angaben Strafverfolgungsfreiheit erlangen kann."
Quelle

Okay, das mit der Strafverfolgeungsfreiheit soll ja zumindest nach der neuen Regelung eingeschränkt werden; ebenso werden in diesem Rahmen getätigte Falschaussagen (sofern sie als solche enttarnt werden!!) schärfer bestraft werden. Aber trotzdem.

Karin 15.05.2007, 14.14

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Kommentare zu diesem Beitrag

4. von angela

Theorie und Praxis... wieder einmal nicht zusammengebracht.

vom 17.05.2007, 15.50
Antwort von Karin:

Aber seit wann interessiert das die Politik?

3. von Falk

"schönen Feiertag" ???

Wie kommt iiihr dazu, heute zu feiern?

Das ist doch Männertag! :blinky:

Hier klicken

Liebe Grüße
Falk :twink:

vom 17.05.2007, 10.35
Antwort von Karin:

Das hast DU gesagt! *gg*
Öhm - wir einigen uns darauf, dass es ein Männer UND Frauenfeiertag ist. Für Dich und alle anderen Männer ist es ein Männertag - und für uns Frauen ist es ein Frauenfeiertag. Es dürfen also ALLE feiern bzw. die Füße hochlegen.
Für die Kirche ist es wohl nur ein "Männertag" - aber mir ist das schnurz. Die Kirche ist ja dafür bekannt, (nicht nur) in punkto Emanzipation nicht ganz auf der Höhe der Zeit zu sein.

2. von Ocean

Hmmm - 3,7% ist reichlich wenig. Da teile ich deine gemischten Gefühle auch. Einen Pakt mit Verbrechern schließen - das drückt die der Regelung innewohnende Problematik sehr gut aus.

Klar ist es wichtig, Verbrechen weitestgehend aufzuklären. Hier stellt sich die Frage, ob die Wirksamkeit der Regelung ihre Fragwürdigkeit rechtfertigt. Wenn es in der Praxis gelingen würde, eine beträchtliche Zahl von Verbrechen mit Hilfe von Kronzeugen aufzuklären, und wenn dennoch die Strafmilderung nicht allzu ausgeprägt wäre (das Aussagen ändert ja nichts an der Tatsache, dass der Kronzeuge ein Verbrechen begangen hat - manche lachen sich da vielleicht ins Fäustchen, "petzen" einfach, evt. ohne wirkliche Einsicht etc. - und profitieren noch davon ...)

wirklich diskussionswürdig.

Liebe Grüsse an dich, und einen schönen Feiertag wünscht dir

Ocean :blumbär:

vom 16.05.2007, 12.35
Antwort von Karin:

Eben. Wenn es wenigstens wirkungsvoll wäre - und der Aspekt, dass die, die eigentlich bestraft werden sollten, noch mitunter nachhaltig davon profitieren, und zwar mehr, als der mutmaßliche Nutzen da ist - dann würde ich es möglicherweise noch als gerechtfertigt befürworten. Aber SO - mit diesen beiden Punkten und diesem Ungleichgewicht -kann ich es eindeutig NICHT akzeptieren!
Es muss andere Lösungen geben.

Dir auch einen morgigen schönen Feiertag! (Zuerst war ich etwas durcheinander - hä? Feiertag? - bis mir einfiel, dass Du MORGEN meintest).

1. von Falk

Es ist immer wieder interessant, festzustellen, welchen Stellenwert wissenschaftliche Erkenntnisse manchmal in der Politik haben.

Liebe Grüße
Falk

vom 15.05.2007, 16.12
Antwort von Karin:

 

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