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Einträge vom: 05.03.2006

Drei Personenkarten, dreimal Stoff zum Nachdenken

Hermann Hesse, Max Frisch und Erich Maria Remarque.

Es gibt noch mehr, nicht nur Personenkarten, von Wolfgang Bricke. Ich habe meine drei Favoriten ausgewählt.
Entdeckt habe ich die Seite im Kalenderblatt bei Seelenfarben.
 

Karin 05.03.2006, 01.33| (0/0) Kommentare | PL | einsortiert in: Gedankenwelt

Eine Mahnung zum verantwortlichen Bloggen

Ein sehr wichtiges Thema, das uns alle, die wir bloggen, angeht. [Hier klicken]

Jeder Blogger / Internetseitenbetreiber ist für das, was er in seinem Blog / seiner Internetseite bringt, selbst verantwortlich. Das ist selbstverständlich und sollte jedem klar sein.

Aber wie sieht die Sache mit den Kommentaren aus? Meiner Ansicht nach trägt zuallererst der, der kommentiert, für das, was er äußert, die Verantwortung. Natürlich sollte der Blog- / Homepagebesitzer regelmäßig prüfen, ob die in seinen Blog / seiner Internetseite abgegebenen Kommentare auch vertretbar sind (insoweit es ihm möglich ist).

Zwar wirft man sich in einer gut funktionierenden Blog- / Netzgemeinschaft nicht einfach irgendetwas an den Kopf oder stellt Behauptungen auf, die einen anderen persönlich angreifen oder öffentlich denunzieren, sondern geht freundlich, tolerant und vor allem umsichtig miteinander um. In der Praxis gibt es aber immer wieder Leute, die das einfach nicht begreifen wollen. Deshalb muss man als Blogger / HP-Betreiber auf der Hut sein.

Doch gegen unbegründete Abmahnungen für Einträge Dritter, auf dessen Richtigkeit wir tatsächlich keinen Einfluss haben bzw. Einträge, dessen mögliche Widerrechtlichkeit uns gar nicht bewusst war, sollten wir uns schon wehren dürfen. Erst recht, wenn uns in diesem Fall dann noch gleich horrende Gebühren aufgehalst werden.

Ich finde, bevor solche Maßnahmen ergriffen werden, sollte erst einmal die Sachlage geklärt werden. Man kann dem Blogger / HPer ja auch freundlich darauf hinweisen, dass der und der Verdacht besteht, ihn sich erklären lassen und dann, wenn der Vorwurf sich als begründet erweist, dazu auffordern, den Inhalt von seiner Seite zu entfernen. Wenn das nicht geschieht, kann man immer noch bei Bedarf den Anwalt einschalten und ggf. zum Schluss vertretbare (!) Gebühren verlangen.

Karin 05.03.2006, 00.29| (0/0) Kommentare | PL | einsortiert in: Neue Welt

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