Differenzierte Betrachtung

Zunächst einmal möchte ich feststellen, dass ich nichts gegen den Islam habe - ich akzeptiere diese Religion wie alle anderen Glaubensrichtungen auch. Das bedeutet allerdings umgekehrt auch nicht, ich würde als Angehörige der europäischen / westlichen Kultur bestimmte Ansichten daraus unterstützen oder gar befürworten.
Im Übrigen dürfte bekannt sein und möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass solche Ansichten zum Großteil wie alle anderen Ansichten Interpretationssache sind und somit von bestimmten Menschen immer so herum gedreht werden können, wie es ihnen gerade passt - ob es sich um Fundamentalisten gleich welcher Art, Verfechter westlicher Werte oder um Miesmacher handelt. Das trifft übrigens auf alle Glaubensschriften und nicht nur auf den Koran zu; schließlich wurde beispielsweise auch die Bibel einst im Mittelalter dazu missbraucht, im Rahmen der Inquisition viele unschuldige Menschen umzubringen.
Und wenn man etwa nach frauenfeindlichen und / oder unemanzipatorischen Aussagen sucht, dann wird man sicherlich außer im Koran auch in der Bibel oder in der Thora fündig werden - irgendwelche Argumente zum Schlechtmachen finden sich immer. Wie gesagt, alles Interpretationssache.

Über das Urteil der Richterin über eine Scheidung marokkanischer Eheleute habe ich mich natürlich - wie viele andere auch - aufgeregt. Die Frau, die die Scheidung durchsetzen wollte, wurde nachweislich so von ihrem Mann misshandelt / geschlagen, dass ein weiteres Zusammenleben bis zum Ende des islamisch vorgeschriebenen (?) "Trennungsjahres" nicht vertretbar wäre - und dann beruft sich diese Richterin auf eine sehr strittige Koransure!

Für die, die noch nicht wissen, worum es geht: Der 34. Vers der vierten Sure lautet vollständig: "Die Männer haben Vollmacht und Verantwortung gegenüber den Frauen, weil Gott die einen vor den anderen bevorzugt hat und weil sie von ihrem Vermögen (für die Frauen) ausgeben. Die rechtschaffenen Frauen sind demütig ergeben und bewahren das, was geheimgehalten werden soll, da Gott es geheimhält. Ermahnt diejenigen, von denen ihr Widerspenstigkeit befürchtet, und entfernt euch von ihnen in den Schlafgemächern und schlagt sie. Wenn sie euch gehorchen, dann wendet nichts Weiteres gegen sie an. Gott ist erhaben und groß." *
Dass die überholte / traditionelle Rollenverteilung einer der Punkte ist, der ich am Islam kritisch gegenüberstehe, sollte klar sein. Aber wenden wir uns gleich der (dick unterlegten) entscheidenden Stelle zu, die besagte Frau Richterin für ihren höchst bedenklichen Richterspruch benutzt hat. Womit wir wieder ganz schnell beim Aspekt der Interpretation wären.
In Wahrheit interpretieren nämlich laut einer weiteren Informationsquelle** auch viele Muslime das "schlagt sie" heutzutage nicht wörtlich, sondern mit "sich trennen". Nur wirklich konservative Muslime nehmen es oft wortwörtlich. (Und ich denke mal, dass auch von denen, die es wörtlich nehmen, sicher nicht alle es auch automatisch und ohne schlechtes Gewissen umsetzen - jedenfalls maße ich mir nicht an, das zu pauschalisieren, denn das steht mir nicht zu. Dazu müsste man in sämtliche muslimische Haushalte gucken und DANN erst vergleichen / urteilen, aber das ist kaum möglich.) Außerdem steht an anderer Stelle wiederum, dass die Frau gut behandelt werden soll.

Grundsätzlich habe ich nichts dagegen (Bitte erst weiterlesen, und DANN erst eventuelle Kritik, die sicher kommen wird, äußern!), wenn man bei der Urteilsfindung auch das jeweilige ausländische Recht der am Prozess Beteiligten mit zu Rate zieht. Wir leben nun einmal in einer pluralistischen Gesellschaft, und wenn man da die eventuellen kulturellen Unterschiede in den Sichtweisen vollkommen ignoriert, führt das doch nur dazu, dass sich Menschen übergangen fühlen, und das ist nicht gut für eine friedliche Gemeinschaft.
Voraussetzung für eine vertretbare Umsetzung, in der beide Rechtsanschauungen miteinander vereinbart werden können, ist freilich, dass es im Interesse aller Beteiligten liegt
Die Grenze ziehe ich persönlich da, wo es (also wenn das Urteil hier bei uns vor einem nationalen Gericht gefällt wird - von solchen Fällen rede ich) im Widerspruch zu unserem demokratischen Rechtssystem steht und unsere menschlichen Grundrechte mit Füßen tritt (allen voran: "Die Würde des Menschen ist unantastbar").
Genau dies ist in dem vorliegenden Fall geschehen und aus dem Grund ist es verwerflich.

Meiner Ansicht nach muss man jeden Fall nach den obigen Kriterien einzeln betrachten und entscheiden.
Beispiel Kinderfrage bei Scheidungen: Hier würde ich eher für eine Anwendung des nationalen (deutschen, wenn sich der Fall in Deutschland abspielt) Rechts plädieren, da im islamischen Recht häufig nur zu Gunsten des Mannes geurteilt wird.
Allerdings vermute ich auch, dass diese Tatsache wohl auch darauf zurückzuführen ist, dass in islamischen Ländern / Kreisen immer noch die Männer die Entscheidungsmacht haben und den Koran entsprechend zu ihren Gunsten auslegen. Denn in der Sure 4, 32. Vers heißt es ausdrücklich:
"Die Männer erhalten einen Anteil von dem, was sie erworben haben, und die Frauen erhalten einen Anteil von dem, was sie erworben haben."
Auf das Erziehungsrecht übertragen würde das bedeuten: Wenn ein scheidendes Ehepaar etwa zwei Kinder hat, bekommt jeder eines - oder wenn ein Elternteil beide Kinder bekommt, hat das andere Elternteil das Recht, die Kinder zu sehen. (Wenn das allerdings zum nachweislichen Nachteil des Kindes wäre, weil beispielsweise die konkrete Gefahr bestünde, dass es vom Vater misshandelt oder geschlagen würde, würde ich dem Vater eindeutig nach deutschem Recht den Kontakt mit dem Kind verbieten).

Es gibt noch andere Beispiele, wo ich Entscheidungen nach islamischem Recht NICHT vertreten würde. So kann ich es nicht verstehen, dass man das betäubungslose Schächten von Tieren nach islamischen Ritus grundsätzlich hier erlaubt (mit hohen Auflagen, aber immerhin!). Und dass so genannte "Ehrenmorde" nicht härter bestraft werden, finde ich sowieso unmenschlich.
Umgekehrt bin ich unbedingt dafür, dass muslimische Frauen / Lehrerinnen ihr Kopftuch auch bei der Arbeit anbehalten dürfen - zumindest so lange, wie andere religiöse Symbole wie etwa ein Kreuz als Halskette ebenfalls selbstverständlich getragen werden dürfen.


* Wer selbst einmal im Koran in seinen 6 verschiedenen Versionen etwas nachlesen will, kann das hier tun. Für das Zitat habe ich die Version von Khouri verwendet.
** Artikel: "In Einzelfällen gilt ausländisches Recht" von A. Gorzewski, in der Dürener Zeitung, 23.03.2007, Infokasten.

Karin 23.03.2007, 23.37| (1/1) Kommentare (RSS) | PL | einsortiert in: Kulturwelten | Tags: Weltgeschehen, Rechtliches, Kultur, Ansichten,

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