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Tag: Kunst

Geburtstagskind des Tages

... leider verstorben. Aber trotzdem interessant.

Dieses geniale Bild auf meiner Startseite beim Öffnen meines Internetbrowsers:

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brachte mich dazu, mich mit dieser interessanten Persönlichkeit auseinander zu setzen.

Es hat Spaß gemacht, mich an diesem Vormittag etwas zu bilden. Ich stelle fest, dass es sich manchmal lohnt, die speziellen Links auf Google, die an bestimmte Jahresdaten erinnern, anzuklicken.

Karin 07.07.2008, 10.35 | (4/4) Kommentare (RSS) | PL

Persönlichkeitsrecht vs. Kunstfreiheit

Spatestens seit "Esra" und "Meere" ist die Diskussion wieder neu entflammt.
Die Diskussion darüber, ab wann in der Literatur das Persönlichkeitsrecht eindeutig verletzt wird, und wann es in diesem Rahmen gerechtfertigt ist, in die Kunstfreiheit einzugreifen. Rechtlich stehen beide gleichberechtigt nebeneinander. In der Praxis geraten sie jedoch immer wieder spätestens dann in Konflikt, wenn irgendeine mit dem Autor bekannte Einzelperson sich selbst in einem literarischen Werk wiederzuerkennen und mehr noch: denunziert glaubt, obwohl sie gar nicht namentlich erwähnt und außerdem charakterlich etc. so verfremdet wird, dass sie von der allgemeinen Öffentlichkeit nicht wiedererkannt werden kann.

Im Fall "Esra" wäre womöglich niemand auf die Idee gekommen, Esra mit der Klägerin in Verbindung zu bringen, wenn diese nicht laut "Das bin ich!" gerufen hätte. Dabei hätte es genauso sein können, dass Esra einfach nur ein Phantasiegebilde des Autors ist, in dem sich zwar seine Erfahrungen widerspiegeln mögen - aber das ist der Interpretation des Lesers überlassen. Die Dame hat es dementsprechend auf sich bezogen interpretiert, und auf dieser einen Auffassung basiert dann das Gerichtsurteil. Unabhängig davon, dass ansonsten alle möglichen Leute hätten Pate für diese Figur stehen können - mal von der Option abgesehen, dass sie vollkommen frei erfunden gewesen wäre, um irgendetwas künstlerisch zum Ausdruck zu bringen.

Wie immer gehen die Meinungen darüber auseinander. Einige sehen tatsächlich in der Figur der Esra die Ehre der klagenden Person verletzt. Andere meinen wiederum, in dem Urteil eine Einschränkung der Kunstfreiheit, wenn nicht gar eine Form der Zensur zu erkennen.
Die Zensur von Medien, die etwa sexuelle Tabus der jeweiligen Zeit brechen, hat in Deutschland eine lange Tradition. Angefangen mit Günther Grass' "Katz und Maus" und "Die Blechtrommel", bis hin zu den bekannten Fällen "Mutzenbacher" und "Mephisto".

Über das "Mephisto"-Urteil kann ich nun auch endlich wieder zum Thema zurückkommen.
Hier ist in Bezug auf die Kunstfreiheit versus Persönlichkeitsrechte Folgendes zu lesen:
"Die Richter sehen es im Falle einer Kollision der Kunstfreiheit mit dem Persönlichkeitsrecht als nicht so entscheidend an, dass Persönlichkeitsdaten verwendet werden, entscheidend sei die Vermengung von realen und fiktiven Elementen. Für die Lösung sei es relevant, ob und inwieweit das 'Abbild' gegenüber dem 'Urbild' durch die künstlerische Gestaltung des Stoffes und seine Ein- und Unterordnung in den Gesamtorganismus des Kunstwerks so verselbstständigt erscheint, dass das Individuelle, Persönlich-Intime zu Gunsten des Allgemeinen, Zeichenhaften der Figur 'objektiviert' ist."
So lange man das beachtet, ist man also noch auf der sicheren Seite.

Und bei Erlebnisberichten oder biografischen Werken z.B., wo der Grad der Authentizität naturgemäß so hoch ist, dass man kaum ausschließen kann, dass sich jemand irgendwo wiedererkennen könnte, stehen diese Personen ja auch nicht im Vordergrund. Dass man niemanden beleidigt und keine intimen Details preisgibt, sollte denke ich immer selbstverständlich sein.
Wenn alle Leute, die (vermeintlich) in der Literatur gleich welcher Art auftauchen, gegen den Autor klagen würden, dann hätte - theoretisch zumindest - auch das "Ehepaar Schnabbel" gegen Hape Kerkeling klagen können, obwohl sie so anonymisiert und verallgemeinert beschrieben werden, dass es wohl auf viele Ehepaare zutreffen könnte. Oder die Österreicherin ("Gibt's 'n hier G'schäfte?"). Und ob er zuvor alle, die in "Ich bin dann mal weg" namentlich genannt wurden, nach ihrem Einverständnis gefragt hat, ist auch fraglich, zumal er zu dem Zeitpunkt nach eigener Beschreibung noch gar nicht wusste, dass er das Buch schreiben würde.

Bei anderen Berichtsformen, etwa in der Presse, ist die bloße Nennung eines Namens (wenn es sich z.B. um eine Person von öffentlichem Interesse handelt) auch nicht strafbar - in diesem letzteren Fall wäre es aber auch ziemlich absurd.

Karin 30.10.2007, 16.19 | (2/2) Kommentare (RSS) | PL

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