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Einträge vom: 26.04.2007

l'ordinateur ;-)

Gefunden hier:


Eine Französischlehrerin fragte ihre Klasse, und zwar Mädchen und
Jungs getrennt, ob "computer" im Französischen männlich oder weiblich
sei.


Die Mädchen entschieden sich für "männlich", "le computer";
Begründung:
- um überhaupt etwas damit anfangen zu können, muss man sie anmachen,
- sie können nicht selbständig denken,
- sie sollen bei Problemen helfen, aber meist sind sie das Problem,
- sobald man sich für ein Modell entscheidet, kommt ein besseres raus.


Die Jungs entscheiden sich für "weiblich", "la computer";
Begründung:
- niemand außer dem Hersteller versteht die innere Logik,
- die Sprache, die sie zur Kommunikation mit anderen Computern
benutzen,ist für andere unverständlich,
- auch der kleinste Fehler wird langfristig gespeichert,
- sobald man sich für einen entschieden hat, geht das halbe Gehalt
für Zubehör drauf.



Ich persönlich würde ja eher für "weder noch" plädieren - schließlich ist der französische Computer für gewöhnlich un ordinateur! Aber immerhin männlich - mit allen beschriebenen Nebenwirkungen.

Karin 26.04.2007, 20.26| (2/2) Kommentare (RSS) | PL | einsortiert in: | Tags: Französisches, Computer, Frauen&Männer, Zum Kaputtlachen,

Unwirksame Klauseln

Wie schön, dass ich mein altes BGB noch immer im Schrank stehen habe. So finde ich nämlich, wenn ich mal darin aus reiner Neugierde etwas nachschlage, so tolle Paragraphen wie den § 9 AGB-Gesetz (2. Unterabschnitt: Unwirksame Klauseln):
"(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen.
(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung
1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist"
Oder §3 AGB-Gesetz, Überraschende Klauseln: "Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrages, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil."
Auch hochinteressant: §5: "Unklarheitenregel: Zweifel bei der Auslegung der AGB gehen zu Lasten des Verwenders*."
Nein, es besteht glücklicherweise kein aktueller Anlass zu diesem Hinweis. Ich schreibe das nur, damit Ihr nicht so schnell auf die Schnauze fallt bzw. Argumente habt, wenn es doch mal passieren sollte.


* Verwender = Anbieter; Vertragspartner = Verbraucher !!!

Karin 26.04.2007, 18.28| (1/1) Kommentare (RSS) | PL | einsortiert in: | Tags: Wirtschaft, Business, Kommerz, Rechtliches, Wissenswertes, Hinweise,

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