Blogeinträge (Tag-sortiert)

Tag: Rechtliches

Mit gemischten Gefühlen

... jedoch sehr stark zum "Um Himmels willen - nein!" hin tendierend, betrachte ich Zypries' Vorstoß, die Kronzeugenregelung im Falle von Ermittlungen um terroristische oder organisiert-kriminelle Straftaten wieder einzuführen.

Es leuchtet mir ein, dass es in der Tat schwer ist, in diesen Kreisen zu ermitteln.
Aber deshalb den Straftätern Strafmilderung versprechen, damit sie aussagen???
Damit kommt man ihnen doch praktisch noch entgegen und tut ihnen einen Gefallen!!!
Und mit Gerechtigkeit hat das meiner Ansicht nach überhaupt nichts zu tun - denn während der Haupttäter, der womöglich dieselbe Schandtat vollbracht hat wie der Kronzeuge, das volle Strafmaß bekommt, ist der Kronzeuge im Vergleich fein raus.
(Ob er wohl deshalb KRONzeuge genannt wird? Jedenfalls finde ich kaum einen Namen so UNpassend wie diesen - der Ausdruck wirkt so, als würde man ihn damit noch ehren. ;-))

Auch in fachlichen Juristenkreisen ist man oft eher kritisch dazu eingestellt: So heißt es in dem Lösungshinweis zu diesem hypothetischen Fallbeispiel aus einer Uniklausur:

"Die empirischen Erfahrungen mit § 31 BtMG sprechen jedoch gegen eine Wirksamkeit dieser Regelung. Ihre Anwendung führt regelmäßig bloß zu einer Strafmilderung, nur in 3,7 % der Fälle führt § 31 BtMG allein zur Aufklärung. Der Prozentsatz der Falle, bei denen die Anwendung der Kronzeugenregelung neben anderen Beweismitteln zur Aufklärung führt, ist noch geringer. Die ausländischen Erfahrungen (als Beispiele wurden zuvor die USA, Irland und Italien genannt, Anm. der Zitierenden) sind wegen der Verschiedenheit der Rechtssysteme nur von beschrankter Aussagekraft. Die Rechtsstaatlichkeit des Strafrechts wird eingeschränkt. So wird etwa das Legalitätsprinzip - das jedenfalls bei schweren Straftaten (noch) Geltung beansprucht - weiter aufgeweicht, der Staat schließt einen Pakt mit den Verbrecher, die Gleichmäßigkeit der Strafverfolgung wird dem Interesse an der Effizienz des Strafverfahrens geopfert. Hinzu kommt, daß der Beweiswert "erkaufter" Aussagen meist dubios ist. Auch ist es unvertretbar, einen Beschuldigten weiteren Strafverfolgungsmaßnahmen zu unterwerfen, der von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht, während sein Mitbeschuldigter durch belastende Angaben Strafverfolgungsfreiheit erlangen kann."
Quelle

Okay, das mit der Strafverfolgeungsfreiheit soll ja zumindest nach der neuen Regelung eingeschränkt werden; ebenso werden in diesem Rahmen getätigte Falschaussagen (sofern sie als solche enttarnt werden!!) schärfer bestraft werden. Aber trotzdem.

Karin 15.05.2007, 14.14 | (4/4) Kommentare (RSS) | PL

Unwirksame Klauseln

Wie schön, dass ich mein altes BGB noch immer im Schrank stehen habe. So finde ich nämlich, wenn ich mal darin aus reiner Neugierde etwas nachschlage, so tolle Paragraphen wie den § 9 AGB-Gesetz (2. Unterabschnitt: Unwirksame Klauseln):
"(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen.
(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung
1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist"
Oder §3 AGB-Gesetz, Überraschende Klauseln: "Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrages, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil."
Auch hochinteressant: §5: "Unklarheitenregel: Zweifel bei der Auslegung der AGB gehen zu Lasten des Verwenders*."
Nein, es besteht glücklicherweise kein aktueller Anlass zu diesem Hinweis. Ich schreibe das nur, damit Ihr nicht so schnell auf die Schnauze fallt bzw. Argumente habt, wenn es doch mal passieren sollte.


* Verwender = Anbieter; Vertragspartner = Verbraucher !!!

Karin 26.04.2007, 18.28 | (1/1) Kommentare (RSS) | PL

3000 Ärzte

aus 600 Krankenhäusern wurden in Bielefeld wegen Korruption angezeigt. Sie hatten sich von diversen Pharmaunternehmen bestechen lassen, darunter solchen aus den USA und Japan, und allein 300 Fälle, in denen deutsche Pharmaunternehmen beteiligt sind. (500 Fälle sind bereits abgeschlossen, 2.500 Gerichtsverfahren laufen noch.)

Korruption ist immer schlimm. Und dass sie immer häufiger wird (vor Allem in größeren Konzernen, wo es dann medienwirksam wird), ist eine erschreckende Entwicklung. Es ist eine Schande, in was so viele Menschen - meist solche in einer gewissen Machtposition, die sich noch mehr Macht, Geld und andere materielle Vorteile dadurch versprechen - bereit sind, sich verwickeln zu lassen.

Aber ganz davon abgesehen finde ich es den absoluten Gipfel aller Schanden, wenn jetzt auch noch Ärzte darunter sind! Denn es ist klar, dass die Folgen letztlich am Patienten hängen bleiben. Auf jeden Fall spürt er es schon einmal dadurch, dass die Medikamente, die er einnehmen muss, wieder einmal teurer werden, weil dem Pharmaunternehmen durch die Korruption Milliardenschäden entstanden sind, und dreimal dürft Ihr raten, an wen die zusätzlichen Kosten dann weitergegeben werden... Meint Ihr, die tragen auch nur einen minimalen Anteil an ihren schwarzen Geldern selber? Nööö, das glaube ich nicht.

Zweitens, wenn man einmal weiter denkt, könnten die an die Ärzte gezahlten Schmiergelder dazu führen, dass zumindest einige derjenigen, die solche schmutzigen Gelder annehmen, auf die Idee kommen, einigen Patienten mehr Medikamente (natürlich von den betreffenden Pharmakonzernen) zu verordnen, als sie tatsächlich zur Behandlung ihrer Krankheiten bräuchten. Denn je mehr Arzneimittel von den betreffenden Marken verkauft werden, desto mehr Gelder wandern in die Tasche des geschmierten Arztes...

Da könnte einem regelrecht schlecht davon werden, wenn man daran denkt! Wenn die Korruption schon solche Ausmaße annimmt, stellt sich schnell die Frage, welche Branche denn überhaupt noch "sauber" ist?
Aber um auf den aktuellen Fall zurückzukommen: Letztlich geht es also auf jeden Fall zu Lasten des Patienten, dem man doch eigentlich helfen sollte. Neben den finanziellen Lasten sind auch die gesundheitlichen Folgen nicht abzusehen, wenn etwa - falls das so weit geht wie in dem oben genannten Beispiel - ihm zusätzlich zu den Medikamenten, auf die er sowieso angewiesen ist, noch weitere Medikamente verordnet werden, die dann möglicherweise zusammen mit den anderen Medikamenten irgendwelche Nebenwirkungen hervorrufen... Das kann schlimstenfalls sogar LEBENSGEFÄHRLICH sein!!!

Deshalb finde ich es von den betreffenden Ärzten in höchstem Maße verwerflich, vor Allem aber auch VERANTWORTUNGSLOS UND UNMORALISCH! Diese Ärzte sollten meiner Ansicht nach nicht mehr praktizieren dürfen. Wenn ich eine Richterin wäre, die mit diesen Fällen betraut wäre, dann würde ich ihnen ganz gnadenlos ihre Arztlizenz entziehen. Dafür habe ich keinerlei Verständnis! Eine Geldbuße wäre noch viel zu wenig, denn dann wäre die Gefahr, dass sie anschließend so weitermachen wie bisher, sehr groß. Und wohin das führen könnte, habe ich im vorigen Abschnitt schon erläutert.

Natürlich kann man sagen, dass die meisten nicht so sind, dass viele doch ehrlich sind und so etwas nie tun würden - auch, weil sie die gesamtgesellschaftlichen Folgen dafür sehen. Aber das nimmt keineswegs der Tatsache die Schärfe, dass die Korruption immer größere Ausmaße annimmt und das man sich, wenn einem mal wieder so etwas zu Ohren kommt, ernsthaft fragt, wem man denn hier überhaupt noch vertrauen kann. Dieses mulmige Gefühl ist nun einmal da, und man kann es nicht ignorieren.

Sollte man etwa die Korruption als normales Phänomen hinnehmen und vertuschen, bloß weil sie mit solcher Häufigkeit auftaucht? Ich denke nicht. NIEMALS. Denn dann hätte sie bereits gesiegt und wir, die vielen Ehrlichen, verloren. Deshalb ist es wichtig, auf das Problem aufmerksam zu machen, und dass solche Fälle publik werden, damit der nötige öffentliche Druck gegen Korruption entsteht.

Das Anti-Korruptionsgesetz ist eine gute Sache. Nun liegt es aber daran, dieses auch rechtlich umzusetzen. Und den Kampf gegen die Korruption auch wirklich konsequent zu kämpfen, den nötigen offiziellen Druck gegen sie verschärfen, damit die involvierten Unternehmen, Institutionen und Personen gezwungen werden, dagegen vorzugehen bzw. es zu unterlassen.

Oder das Geld abschaffen, aber dafür ist es zu spät. *gg* Dafür ist unser System schon zu sehr vom Geld abhängig.
Vielleicht wäre es aber auch schon sehr wirkungsvoll, wenn das Geld etwas vernünftiger unter den Menschen verteilt würde. Zum Beispiel durch die Einführung einer Reichensteuer und eines bedingungslosen Grundeinkommens für alle. Dann würde jeglicher Gedanke daran, auf unlautere Weise an noch mehr zu kommen, hinfällig, und dem Geld wäre seine "Bedeutung" als Macht- und Statussymbol genommen.
Immerhin ist das ein weiteres Argument dafür. Warum ist das für manche so schwer zu verstehen, dass das ein sehr guter Lösungsansatz ist? Aber ich denke, irgendwann wird die Lobby, die heute noch gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen hält (das sind meistens die, die behaupten, es wäre nicht finanzierbar, obwohl das Geld dafür zweifelsfrei vorhanden ist - es müsste nur umverteilt werden), immer leiser werden, weil immer mehr Leute dessen Vorteile entdecken werden.

Karin 16.04.2007, 00.01 | (2/1) Kommentare (RSS) | PL

Differenzierte Betrachtung

Zunächst einmal möchte ich feststellen, dass ich nichts gegen den Islam habe - ich akzeptiere diese Religion wie alle anderen Glaubensrichtungen auch. Das bedeutet allerdings umgekehrt auch nicht, ich würde als Angehörige der europäischen / westlichen Kultur bestimmte Ansichten daraus unterstützen oder gar befürworten.
Im Übrigen dürfte bekannt sein und möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass solche Ansichten zum Großteil wie alle anderen Ansichten Interpretationssache sind und somit von bestimmten Menschen immer so herum gedreht werden können, wie es ihnen gerade passt - ob es sich um Fundamentalisten gleich welcher Art, Verfechter westlicher Werte oder um Miesmacher handelt. Das trifft übrigens auf alle Glaubensschriften und nicht nur auf den Koran zu; schließlich wurde beispielsweise auch die Bibel einst im Mittelalter dazu missbraucht, im Rahmen der Inquisition viele unschuldige Menschen umzubringen.
Und wenn man etwa nach frauenfeindlichen und / oder unemanzipatorischen Aussagen sucht, dann wird man sicherlich außer im Koran auch in der Bibel oder in der Thora fündig werden - irgendwelche Argumente zum Schlechtmachen finden sich immer. Wie gesagt, alles Interpretationssache.

Über das Urteil der Richterin über eine Scheidung marokkanischer Eheleute habe ich mich natürlich - wie viele andere auch - aufgeregt. Die Frau, die die Scheidung durchsetzen wollte, wurde nachweislich so von ihrem Mann misshandelt / geschlagen, dass ein weiteres Zusammenleben bis zum Ende des islamisch vorgeschriebenen (?) "Trennungsjahres" nicht vertretbar wäre - und dann beruft sich diese Richterin auf eine sehr strittige Koransure!

Für die, die noch nicht wissen, worum es geht: Der 34. Vers der vierten Sure lautet vollständig: "Die Männer haben Vollmacht und Verantwortung gegenüber den Frauen, weil Gott die einen vor den anderen bevorzugt hat und weil sie von ihrem Vermögen (für die Frauen) ausgeben. Die rechtschaffenen Frauen sind demütig ergeben und bewahren das, was geheimgehalten werden soll, da Gott es geheimhält. Ermahnt diejenigen, von denen ihr Widerspenstigkeit befürchtet, und entfernt euch von ihnen in den Schlafgemächern und schlagt sie. Wenn sie euch gehorchen, dann wendet nichts Weiteres gegen sie an. Gott ist erhaben und groß." *
Dass die überholte / traditionelle Rollenverteilung einer der Punkte ist, der ich am Islam kritisch gegenüberstehe, sollte klar sein. Aber wenden wir uns gleich der (dick unterlegten) entscheidenden Stelle zu, die besagte Frau Richterin für ihren höchst bedenklichen Richterspruch benutzt hat. Womit wir wieder ganz schnell beim Aspekt der Interpretation wären.
In Wahrheit interpretieren nämlich laut einer weiteren Informationsquelle** auch viele Muslime das "schlagt sie" heutzutage nicht wörtlich, sondern mit "sich trennen". Nur wirklich konservative Muslime nehmen es oft wortwörtlich. (Und ich denke mal, dass auch von denen, die es wörtlich nehmen, sicher nicht alle es auch automatisch und ohne schlechtes Gewissen umsetzen - jedenfalls maße ich mir nicht an, das zu pauschalisieren, denn das steht mir nicht zu. Dazu müsste man in sämtliche muslimische Haushalte gucken und DANN erst vergleichen / urteilen, aber das ist kaum möglich.) Außerdem steht an anderer Stelle wiederum, dass die Frau gut behandelt werden soll.

Grundsätzlich habe ich nichts dagegen (Bitte erst weiterlesen, und DANN erst eventuelle Kritik, die sicher kommen wird, äußern!), wenn man bei der Urteilsfindung auch das jeweilige ausländische Recht der am Prozess Beteiligten mit zu Rate zieht. Wir leben nun einmal in einer pluralistischen Gesellschaft, und wenn man da die eventuellen kulturellen Unterschiede in den Sichtweisen vollkommen ignoriert, führt das doch nur dazu, dass sich Menschen übergangen fühlen, und das ist nicht gut für eine friedliche Gemeinschaft.
Voraussetzung für eine vertretbare Umsetzung, in der beide Rechtsanschauungen miteinander vereinbart werden können, ist freilich, dass es im Interesse aller Beteiligten liegt
Die Grenze ziehe ich persönlich da, wo es (also wenn das Urteil hier bei uns vor einem nationalen Gericht gefällt wird - von solchen Fällen rede ich) im Widerspruch zu unserem demokratischen Rechtssystem steht und unsere menschlichen Grundrechte mit Füßen tritt (allen voran: "Die Würde des Menschen ist unantastbar").
Genau dies ist in dem vorliegenden Fall geschehen und aus dem Grund ist es verwerflich.

Meiner Ansicht nach muss man jeden Fall nach den obigen Kriterien einzeln betrachten und entscheiden.
Beispiel Kinderfrage bei Scheidungen: Hier würde ich eher für eine Anwendung des nationalen (deutschen, wenn sich der Fall in Deutschland abspielt) Rechts plädieren, da im islamischen Recht häufig nur zu Gunsten des Mannes geurteilt wird.
Allerdings vermute ich auch, dass diese Tatsache wohl auch darauf zurückzuführen ist, dass in islamischen Ländern / Kreisen immer noch die Männer die Entscheidungsmacht haben und den Koran entsprechend zu ihren Gunsten auslegen. Denn in der Sure 4, 32. Vers heißt es ausdrücklich:
"Die Männer erhalten einen Anteil von dem, was sie erworben haben, und die Frauen erhalten einen Anteil von dem, was sie erworben haben."
Auf das Erziehungsrecht übertragen würde das bedeuten: Wenn ein scheidendes Ehepaar etwa zwei Kinder hat, bekommt jeder eines - oder wenn ein Elternteil beide Kinder bekommt, hat das andere Elternteil das Recht, die Kinder zu sehen. (Wenn das allerdings zum nachweislichen Nachteil des Kindes wäre, weil beispielsweise die konkrete Gefahr bestünde, dass es vom Vater misshandelt oder geschlagen würde, würde ich dem Vater eindeutig nach deutschem Recht den Kontakt mit dem Kind verbieten).

Es gibt noch andere Beispiele, wo ich Entscheidungen nach islamischem Recht NICHT vertreten würde. So kann ich es nicht verstehen, dass man das betäubungslose Schächten von Tieren nach islamischen Ritus grundsätzlich hier erlaubt (mit hohen Auflagen, aber immerhin!). Und dass so genannte "Ehrenmorde" nicht härter bestraft werden, finde ich sowieso unmenschlich.
Umgekehrt bin ich unbedingt dafür, dass muslimische Frauen / Lehrerinnen ihr Kopftuch auch bei der Arbeit anbehalten dürfen - zumindest so lange, wie andere religiöse Symbole wie etwa ein Kreuz als Halskette ebenfalls selbstverständlich getragen werden dürfen.


* Wer selbst einmal im Koran in seinen 6 verschiedenen Versionen etwas nachlesen will, kann das hier tun. Für das Zitat habe ich die Version von Khouri verwendet.
** Artikel: "In Einzelfällen gilt ausländisches Recht" von A. Gorzewski, in der Dürener Zeitung, 23.03.2007, Infokasten.

Karin 23.03.2007, 23.37 | (1/1) Kommentare (RSS) | PL

Mehr Schutz für Verbraucher international

Die EU will den Verbrauchern bei internationalen Käufen mehr rechtliche Möglichkeiten an die Hand geben, wenn diese etwa bei Reklamationen irgendwelche Rechtsansprüche gegenüber dem verkaufenden Unternehmen geltend machen wollen.
Bisher war es gerade bei internationalen Geschäften schwierig für Kunden, ihre Entschädigungsansprüche rechtlich durchzusetzen, da jeder seine Klage einzeln einreichen musste.
Doch jetzt soll es bald - wie in den USA bereits praktiziert - die Möglichkeit geben, Sammelklagen zusammen mit anderen geprellten Kunden vor Gericht einzureichen. Sie können sich hierfür mit ihrem Anliegen entweder selbst EU-weit zusammenschließen, oder bestimmte Schutzverbände damit beauftragen, die das dann erledigen.
Endlich werden so auch gerade die schwarzen Schafe zur Rechenschaft gezogen und überhaupt erst einmal der breiten Öffentlichkeit bekannt (denn so eine Sammelklage wird ja nicht zuletzt auch einiges an öffentlicher Aufmerksamkeit auf sich ziehen).
Außerdem soll nach und nach ein Informationssystem ("Ra.pex") aufgebaut werden, das über gefährliche Güter Aufschluss geben soll. Hier soll auch mit US-amerikanischen und chinesischen Unternehmen zusammengearbeitet werden.
Mehr Infos hier.

Meiner Ansicht nach sind das unbedingt sehr gute Ideen, die schon längst fällig sind.
Ein Beispiel dafür, was die EU positives bewirken kann bzw. auch warum wir die EU brauchen!

Karin 14.03.2007, 19.20 | (0/0) Kommentare | PL

Die gute Nachricht des Tages

Der Bundesgerichtshof hat das heimliche Ausspionieren von Computern für unzulässig erklärt.
Das ging aber nun wirklich schnell - recht ungewöhnlich für staatliche Entscheidungen.
Manchmal siegt eben doch noch der gesunde Menschenverstand. Das lässt aufatmen!

Nachtrag: Natürlich gibt es - wie überall - auch ein Aber. Doch ich denke, ein wichtiger Schritt im Rahmen dieser Diskussion ist mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes getan.

Karin 06.02.2007, 23.09 | (0/0) Kommentare | PL

Wir gläserne PC-User

Ich weiß, wir PC-Nutzer sind schon gläsern. Sobald wir ins Internet gehen, kann man uns über unsere IP-Adresse überall aufspüren; außerdem hinterlassen wir mit jedem Wort, das wir hier von uns geben, Spuren, und jedes Wort, das wir äußern, kann später berechtigt oder unberechtigt gegen uns verwendet werden (siehe Abmahnwellen etc.). Das ist doch inzwischen jedem Kind bekannt.
Aber nun soll der Staat nach dem neuen Verfassungsschutzgesetz jeden einzelnen privaten PC mit sämtlichen Inhalten, gespeicherten Mails usw. durchwühlen dürfen! Und wann ein Verdacht besteht, lässt sich ja auch ziemlich weitläufig auslegen...
Mein Eindruck ist der, dass das Gesetz in der heutigen Form wohl viel zu viel Raum lässt, um es auszunutzen. Auch wenn der Prozess dagegen 3 Jahre dauern sollte, erwarte ich den Ausgang doch mit Spannung.
Ich bin gegen dieses Gesetz! Ich möchte nicht, dass wir PC-User allgemein noch gläserner werden als wir sowieso schon sind. Und mir graust schon allein beim Gedanken daran, dass irgendjemand heimlich meinen Computer ohne den geringsten Anlass hacken könnte (was demnächst sicherlich auch noch möglich wird, wenn nichts dagegen unternommen wird)!!! Auch wenn ich nichts zu verbergen habe, so geht es ganz einfach niemanden etwas an. Es wäre nichts Anderes als ein Angriff in meine Privatsphäre!



Nachtrag:
In konkreten Verdachtsfällen, und zum Beispiel wenn Konten mutmaßlicher (konkret verdächtigter!) Terroristen überprüft werden sollen, bin ich generell schon für eine Überprüfung. Das Problem ist einfach, wo die Grenze gesetzt wird. Außerdem wird auch in diesem letzten Artikel deutlich gemacht, dass die Gefahr, dass auch nicht Verdächtigte betroffen sein könnten, ziemlich hoch ist.

Karin 11.01.2007, 17.22 | (1/1) Kommentare (RSS) | PL

Anti-Terror-Gesetz zum Zweiten

Okay, eines vorweg: Im Gegensatz zum amerikanischen Anti-Terror-Gesetz ist das deutsche sehr human und im Vergleich ziemlich vernünftig aufgebaut. Die Einschränkungen sind allgemein sicher noch lange nicht so grundlegend wie beim USA PATRIOT Act (eine Abkürzung, die mit Patriotismus überhaupt nichts zu tun hat; ausgeschrieben heißt es: "Uniting and strenghtening America by providing appropriate tools required to intercept and obstruct terrorism Act"); außerdem behält die deutsche Version in bestimmten wesentlichen Punkten eindeutig wichtige Rechte und Freiheiten aus dem Grundgesetz bei.

Aber in dem folgenden Paragraphen gibt es doch zumindest einen Punkt in der Formulierung, der mir doch gewissermaßen diskutabel erscheint:

"(1) Vereine, deren Mitglieder oder Leiter sämtlich oder überwiegend Ausländer sind (Ausländervereine), können über die Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes genannten Gründe hinaus unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 verboten werden. Vereine, deren Mitglieder oder Leiter sämtlich oder überwiegend ausländische Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union sind, gelten nicht als Ausländervereine. §3 Abs. 1 Satz 2 und §12 Abs. 1 und 2 sind mit der Maßgabe anzuwenden, dass dass die Beschlagnahme und Einziehung von Forderungen und Sachen Dritter auch im Falle des Absatzes 2 zulässig sind.
(2) Ausländervereine können verboten werden, soweit ihr Zweck oder ihre Tätigkeit
1. die politische Willensbildung in der Bundesrepublik Deutschland oder das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern oder von verschiedenen Ausländergruppen im Bundesgebiet, die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet,
2. den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland zuwiderläuft,
3. Bestrebungen außerhalb des Bundesgebiets fördert, deren Ziele oder Mittel mit den Grundwerten einer die Würde des Menschen achtenden staatlichen Ordnung unvereinbar sind,
4. Gewaltanwendung als Mittel zur Durchsetzung politischer, religiöser und sonstiger Belange unterstützt, befürwortet oder hervorrufen soll,
5. Vereinigungen innerhalb und außerhalb des Bundesgebiets unterstützt, die Anschläge gegen Personen oder Sachen veranlassen, befürworten oder androhen."

Findet Ihr nicht auch, dass sich der eine dick unterlegte Abschnitt ein wenig ZU weitläufig auslegen lässt? Oder ist das nur mein persönlicher Eindruck?

Karin 05.01.2007, 07.14 | (0/0) Kommentare | PL

Amerikanische Verhältnisse?

Im Moment bin ich etwas zwiegespalten darüber, ob es wirklich so eine gute Idee war, ausgerechnet den Deutschen die EU-Präsidentschaft zu überlassen.

Zwar gehen sie im aktuellen Somalia-Konflikt den richtigen Weg, nämlich den Menschen humanitäre Hilfe zu bieten anstatt sich durch eine militärische Beteiligung Feinde zu machen, wie es andere nicht näher benannte Länder in solchen Fällen bevorzugt tun.

Andererseits gibt es in Bezug auf innere Sicherheit in dem Arbeitsprogramm "Europa sicher leben" ein paar Aspekte, die sich sehr stark nach amerikanischen Verhältnissen anhören. Vorgestellt wurde der Plan respektive von dem, der gestern mit seinem Vorschlag, eventuelle von Terroristen entführte Flugzeuge sollten abgeschossen werden dürfen, in die Schlagzeilen geriet.
Dazu brauche ich nichts hinzuzufügen, außer dass in unserem deutschen Anti-Terror-Gesetz (in dem ansonsten durchaus auch einige diskussionswürdige Punkte stehen) ganz klar (!) etwas steht, dem so ein Vorschlag eindeutig entgegenstünde:
"Maßnahmen nach Satz 1 müssen stets im Einklang mit den Anforderungen an die Sicherheit des Luftfahrzeugs und der Passagiere stehen und sind daher grundsätzlich in enger Ãœbereinstimmung mit dem Luftfahrzeugführer zu treffen."

Tja, und dann wurde auch noch vor einiger Zeit das berühmte Weißbuch des Militärs verabschiedet.

Also, ich weiß ja nicht, aber irgendwie sind solche Dinge nicht gerade dazu prädestiniert, meine Zuversicht demgegenüber zu fördern, dass Deutschland die Interessen der EU in ihrem neuen Amt im positiven Sinne ausreichend vertreten wird.
Damit will ich nichts brandmarken, vielleicht kenne ich nicht alle Aspekte, aber im Moment ist mein Eindruck so.

Karin 05.01.2007, 06.16 | (0/0) Kommentare | PL

Grotesk

Einen jungen französischen Anwalt brachte seine verzweifelte Liebe zu einer Kollegin beinahe für 9 Monate in den Knast - und dass nur, weil er ihr insgesamt 800 Liebesbriefe geschrieben hatte, also ohne sie zu belästigen oder dergleichen.
Jemand wird bestraft, weil er LIEBT und sich auch noch so große Mühe gibt, es auch zu zeigen! Also, wenn ich das schon lese...

Karin 26.12.2006, 01.03 | (4/4) Kommentare (RSS) | PL

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