Im Sommer dieses Jahres soll ja voraussichtlich in Deutschland das neue
Gesetz zur Regelung von Patientenverfügungen herauskommen. Warum es so
lange gedauert hat, wo es doch aufgrund so vieler bestehender
Patientenverfügungen dringend notwendig war, es einheitlich zu regeln,
lasse ich mal im Raum stehen.
Ich möchte es einfach mal zum Anlass nehmen, kurz meine Meinung über Sterbehilfe im Allgemeinen kundzutun.
Also, ich kann es verstehen, wenn ein Patient bei einer schlimmen
Krankheit, bei der er unter Schmerzen und sonstigen schier
unerträglichen Beschwerden leidet und wo deshalb die Lebensqualität
sehr erheblich beeinträchtigt ist, den Wunsch hat, das Leiden auf diese
Weise zu beenden.
Und wenn er diesen auf irgendeine Weise nicht mehr selbst äußern kann
(etwa weil er - schon sehr lange Zeit - im Koma liegt, wo er mit seinem
Leben ohnehin nicht mehr viel anfangen kann), dann übernimmt halt eine
ihm sehr nahe stehende Person, die er vertraulich dafür eingesetzt hat,
diese Aufgabe. Diese Person (beispielsweise ein naher Verwandter) kann
denke ich ziemlich gut einschätzen, was in einem solchen Fall der Wille
des Betroffenen wäre, da sie ihn sehr gut kennt und sie am besten sogar
sehr ausführlich vorher darüber geredet haben (sie müssen ja beide die
Verfügung unterschreiben, also ist davon auszugehen).
Die Gefahr besteht für mich (bei der Sterbehilfe) hauptsächlich darin, dass die Lage und Angst des Patienten von irgendwem ausgenutzt werden könnte (damit meine ich jetzt nicht irgendwelche hinterlistigen Bevollmächtigten, die ihn loswerden wollen - auch wenn man in der Welt der Menschen nichts 100%ig ausschließen kann).
Ein Beispiel: Im Radio hörte ich heute einen Beitrag über einen Arzt, der seinen schwer kranken Patienten, die aufgrund der Folgen ihrer Krankheit den Wunsch äußerten zu sterben, ein ganz teures Medikament gab, das sie selbst einnehmen sollten und sie ohne Nebenwirkungen zum Tod führen sollte. Von wegen "ohne Nebenwirkungen" - diese bekamen die Patienten, die überlebten, sehr deutlich zu spüren.
Es gibt also immer schwarze Schafe.
Das heißt aber meiner Ansicht nach noch lange nicht, dass man jeden Arzt, der Sterbehilfe in welcher Form auch immer (auf Basis des Willens des Patienten!) praktiziert, kriminalisieren darf. Doch genau das kann passieren, wenn man es nicht gesetzlich ganz genau festlegt.
Natürlich darf gerade in solchen entscheidenden Dingen nicht
vorschnell, sondern nur wohlüberlegt gehandelt werden. Also erst dann,
wenn man sicher davon ausgehen kann, dass es (vor Allem auch aus der
Sicht des Patienten, und hier sind seine engsten Angehörigen gefragt)
auch wirklich im Sinne des Patienten ist. Mit Leben sollte man niemals
leichtfertig umgehen, und man sollte dem Patienten (bzw. auch seinem
Bevollmächtigten) auch die anderen Möglichkeiten aufzeigen, sofern
vorhanden.
Wie auch immer:
In jedem Fall muss der Wille des Patienten Maßstab sein!
Wie denkt Ihr darüber?